Розклад навчальних субот cічень – липень 2023 / Unterrichtssamstage Januar – Juli 2023

Ukrainisches Schulbuch

 

Kindern zwei Flügel verleihen

Schuleröffnung am 31. Oktober 2009
Schuleröffnung am 31. Oktober 2009

Am 31.10.2009 wurde unter dem Dach der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft Rhein-Neckar e.V. die ukrainische Samstagsschule „Nascha Schkola“ in Heidelberg eröffnet.

Zielsetzung war die Entwicklung und Förderung der ukrainischen Sprache bei Kindern mit ukrainischen Wurzeln unter dem Motto „Kindern zwei Flügel verleihen“. Zusätzliche Unterrichtsschwerpunkte sind ukrainische Landeskunde, Geschichte, Kultur und Brauchtum.

Drucken

Satzung
der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft Rhein-Neckar e.V. (VR 331959)
Stand 04/2022

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Name der Gesellschaft ist: Deutsch-Ukrainische Gesellschaft Rhein-Neckar e.V. (DUG).
  2. Sie hat ihren Sitz in Heidelberg; die Gesellschaft ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen.

§ 2 Aufgaben und Ziele

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne steuerbegünstigter Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Die DUG bemüht sich, zwischen Deutschen und Ukrainern gegenseitige Aufgeschlossenheit und freundschaftliche Verbindungen herbeizuführen. Sie versteht ihre Tätigkeit als Teil des europäischen Einigungswerkes. Sie sucht die Zusammenarbeit mit Institutionen und Staatsbürgern der Ukraine – gleich, welcher Nationalität – die ihre Zielsetzung akzeptieren. Die DUG fördert Kontakte auf kulturellem, religiösem, wissenschaftlichem und sportlichem Gebiet.

Insbesondere stellt der Verein sich die Aufgaben:

  1. Im ukrainischen Bildungsbereich tätig zu sein, muttersprachlichen Unterricht- vorrangig für Kinder und Jugendliche - zu organisieren und die ukrainische Sprache und Kultur zu fördern und zu pflegen,
  2. durch Begegnungen den kulturellen Austausch und die persönlichen Kontakte zwischen Deutschland und der Ukraine zu fördern,
  3. Teilnahme an multikulturellen Veranstaltungen und in Veranstaltungen über Geschichte, Kultur und aktuelle Probleme der Ukraine zu informieren,
  4. interessierten ukrainischen Staatsbürgern Informationen über Deutschland anzubieten,
  5. humanitäre Hilfsaktionen zugunsten der Bevölkerung der Ukraine zu unterstützen.
  6. Die DUG ist zur Zusammenarbeit mit Organisationen und Gruppen bereit, die die Völkerverständigung anstreben und die Ideale der Demokratie nach Maßgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bejahen.

§ 3 Mitglieder

  1. Ordentliche Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sein.
  2. Über den schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand der DUG. 
  3. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand unter Wahrung einer Frist von sechs Wochen vor dem Ende des Kalenderjahres erfolgen.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, oder Tod.
  5. Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit die Vereinszugehörigkeit eines Mitglieds wegen vereinsschädigendem Verhalten für beendet erklären.
  6. Die Streichung als Mitglied durch den Vorstand kann bei Rückstand eines Jahresbeitrages erfolgen, wenn der Rückstand mindestens einmal unter Fristsetzung erfolglos angemahnt wurde.

§ 4 Finanzmittel

Die erforderlichen Finanzmittel werden erbracht durch:

  1. Mitgliedsbeiträge
  2. Spenden
  3. Staatliche Zuwendungen und Fördermittel
  4. Sonstige Mittel, die durch satzungsmäßige Tätigkeit des Vereins eingenommen wurden.
  1. Es wird ein Jahresmitgliedsbeitrag erhoben. Seine Höhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt und in der Vereinsordnung hinterlegt.
  2. Die Mittel der DUG dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben werden. Mitglieder der Gesellschaft erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zwecke der DUG fremd sind, oder durchunverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  3. Auslagen, die bei der Arbeit für die Gesellschaft entstanden sind, können in nachgewiesener Höhe erstattet werden.
  4. Im Bildungsbereich erhalten Mitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung für geleistete Arbeit - laut der Vereinsordnung. Ebenso können Auslagen, in nachgewiesener Höhe, erstattet werden.

§ 5 Organe

Organe der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft sind

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand

§ 6 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der DUG und zuständig für:

  • die Wahl des Vorstandes
  • die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte und des Kassenberichtes
  • die Entlastung des Vorstandes
  • die Behandlung von Anträgen
  • Satzungsänderungen
  • die Auflösung der DUG

Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung gilt:

  1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal innerhalb der Wahlperiode eines Vorstandes statt.
  2. In dringenden Fällen kann auf Beschluss des Vorstands eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
  3. Mitgliederversammlungen können auch auf einen schriftlich gegenüber dem Vorstand geäußerten Wunsch von mindestens einem Drittel der Mitglieder einberufen werden; der Vorstand muss diesem Wunsch nachkommen.
  4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss zwei Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail mit Angabe von Zeit, Ort und der Tagesordnung einberufen werden.
  5. Anträge auf Satzungsänderungen müssen den Mitgliedern ebenfalls zwei Wochen vor der Versammlung zugestellt werden.
  6. Eine virtuelle Mitgliederversammlung per Videokonferenz ist möglich. Auch bei virtuellen Mitgliederversammlungen mit Vorstandswahlen dürfen nur stimmberichtigte Vereinsmitglieder abstimmen.
  7. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter. der Stellvertreterin oder einem Versammlungsleiter oder -leiterin geleitet.
  8. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet vorbehaltlich anderer Regelungen in dieser Satzung die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
  9. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen – per Handzeichen -, sofern nicht von mindestens einem Stimmberechtigten eine geheime Wahl oder geheime Abstimmung verlangt wird.
  10. Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter unterzeichnet wird und von den Mitgliedern auf Verlangen eingesehen werden kann.

§ 7 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, einem Schriftführer und mindestens zwei Beisitzern.
  2. Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich (926 BGB) vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. 
    Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der Stellvertreter des Vorsitzenden nur bei dessen Verhinderung zur Vertretung berechtigt ist.
  3. Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und führt die Geschäfte entsprechend der Satzung.
  4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt, längstens jedoch bis zu sechs Monaten nach der Amtsperiode.
  5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
  6. Über jede Vorstandssitzung wird ein Protokoll angefertigt, das von den Mitgliedern auf Verlangen eingesehen werden kann. 
    Beschlüsse können, sofern kein Vorstandsmitglied dieser Verfahrensweise widerspricht, auch auf schriftlichem oder fernmündlichem Weg gefasst werden. Der Vorsitzende fertigt hierüber ein Protokoll an.

§ 8 Satzungsänderungen

  1. Satzungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen werden vom Vorstand vorgenommen und müssen bei der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden.
  2. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmberechtigten. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

§ 9 Geschäftsjahr, Rechnungswesen

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Für das Kassen- und Rechnungswesen ist der Schatzmeister verantwortlich.
  3. Die Prüfung des Kassenbestandes geschieht durch zwei von der Mitgliederversammlung bestimmte Prüfer.

§ 10 Auflösung der Gesellschaft

  1. Über die Auflösung der DUG beschließt die Mitgliederversammlung, die dazu mindestens vier Wochen vorher schriftlich informiert wurde, in geheimer Abstimmung mit mindestens drei Vierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Vereinsvermögen der DUG ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke - nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung - verwendet. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden

§ 11 Inkrafttreten der Satzung

Die geänderte Satzung ist auf der virtuellen Mitgliederversammlung am 11. Dezember 2021 beschlossen worden. Sie tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim in Kraft.

Gleichzeitig verliert die alte Satzung vom 10.12.1992 ihre Gültigkeit.

Satzung (PDF)

Drucken

Angaben gemäß § 5 TMG

Deutsch-Ukrainische Gesellschaft Rhein-Neckar e.V.

Vereinsregister: VR 331959
Registergericht: Amtsgericht Mannheim

Steuernummer 32489/33081
Finanzamt Heidelberg

Spendenkonto / Vereinskonto / Donations
DE81 6709 2300 0033 1706 10
BIC: GENODE61WNM

Konto der Ukrainischen Samstagsschule
DE53 6709 2300 0033 1706 29
BIC: GENODE61WNM

Vertreten durch (Stand 2020):
Frau Maria Melnik
Herr Andreas Kaprocki

Satzung

Siehe Über uns / Satzung

Kontakt

E-Mail: info[ät]dug-rhein-neckar.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Maria Melnik

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Quelle: e-recht24.de

Drucken

Dr. Ernst Lüdemann

Die Deutsch-Ukrainische Gesellschaft Rhein-Neckar e.V. wurde vom Osteuropa-Historiker und Ukrainisten Dr. Ernst Lüdemann im Jahr 1992 gegründet und er war bis 2013 Vorstandsvorsitzender der DUG. Langjähriger Abteilungsleiter der Landezentrale für politische Bildung, Baden-Württemberg, Außenstelle Heidelberg. Mitglied in wissenschaftlichen Gesellschaften und Autor zahlreicher Fachpublikationen.  Autor des Buches: Ukraine, C.H. Beck Verlag, Becksche Länderreihe, 3. Auflage 2006      

Winfried Schneider-Deters

 Mitglied der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft Rhein-Neckar e.V. 1995 bis 2000 Leiter des Büros der Friedrich Ebert Stiftung in Kiew. Neben Zentralasien und dem Kaukasus hat der Wirtschaftswissenschaftler für die Friedrich-Ebert-Stiftung auch in Lateinamerika, Südkorea und Europa gearbeitet.  Autor des Buches: „Die Ukraine: Machtvakuum zwischen Russland und der Europäischen Union“, Berliner Wissenschafts-Verlag, 2. Auflage 2014 Artikel Schneider Deters Ukraine Majdan Neugeburt    

Drucken

Ukrainisches Muster mit DreizackAllen, die mit Ihren großen und kleinen Spenden unsere humanitären Hilfstransporte, für die vom Krieg betroffenen und notleidenden Menschen in der Ukraine, erst möglich gemacht haben.

DANKE unseren DUG-Mitgliedern, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, Freunden und Unterstützern für Ihren großartigen persönlichen Einsatz in diesen zurückliegenden schwierigen 10 Monaten des Krieges in der Ukraine.

Danke der Schulleitung und den Lehrerinnen unserer ukrainischen Samstagsschule "Nascha Schkola", die ehrenamtlich und mit viel Engagement unsere Kinder unterrichten und sich besonders den Flüchtlingskindern aus der Ukraine angenommen haben.

Drucken

Das Projekt „Raum fürs Ankommen“ hat sich zum Ziel gesetzt, Engagierte mit Geflüchteten im Freizeitbereich zusammenzubringen. In dem zur Verfügung stehenden Raum finden sportliche, kreative und mental stärkende Freizeitangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche statt. Diese fördern die Persönlichkeit der jungen Menschen, schaffen einen Ausgleich im Alltag und lassen die Kinder und Jugendlichen eine gute Zeit erleben.

Drucken

lagerschließung und AnnahmestopWir mussten leider unser DUG-Sammellager und die Kleiderkammer für ukrainische Flüchtlinge in Mannheim-Rheinau, Rohrhoferstr. 34 zum 30.09.22 schließen.

Daher können zur Zeit auch keine privaten Sachspenden entgegen nehmen. Sobald wir eine alternative Sammelstelle für Sachspenden gefunden haben, werden wir dies veröffentlichen.

Der Krieg in der Ukraine geht mit unveränderter Härte weiter und ein Ende ist nicht absehbar. Der Winter steht vor der Türe und die betroffene Zivilbevölkerung, die nicht flüchten konnte – und das sind vor allem Alte, Kranke und Frauen mit Kindern – stehen jetzt vor den Trümmern ihrer Existenz.

Damit wir unsere humanitäre Hilfsaktion fortführen können, sind wir für jede Spende dankbar, vor allem die hilfsbedürftigen Menschen in der Ukraine.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite. Wir verwenden keine Tracking Cookies.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.